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Tragbarkeit-Rechner

WEF-Vorbezug

Mit dem WEF-Vorbezug holen Sie Geld aus der Pensionskasse, um selbst bewohntes Eigentum zu kaufen, zu bauen oder eine Hypothek zurückzuzahlen.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Haustür eines Reihenhauses mit Umzugskartons nach dem Kauf

Regeln im Überblick

RegelWert
MindestbetragCHF 20'000
Wie oftalle 5 Jahre
Bis wannbis 3 Jahre vor dem Anspruch auf Altersleistungen
Ab Alter 50Höchstbetrag: die Hälfte des heutigen Guthabens oder Ihr Guthaben mit 50.
Wofürselbst bewohntes Eigentum, Amortisation der Hypothek

Alternative: Vorbezug oder Verpfändung

Geld aus der Pensionskasse erhalten Sie durch einen Vorbezug. Ihre Altersrente sinkt. Oft sinkt auch der Schutz bei Invalidität und Tod. Das Geld bleibt bei einer Verpfändung in der Kasse. Das Geld geht nur an die Bank, wenn Sie die Hypothek nicht zahlen. Die Bank gewährt mit einer Verpfändung oft eine höhere Hypothek.

Rückzahlung und Steuern

Der Kanton besteuert den Vorbezug als Kapitalleistung, getrennt vom übrigen Einkommen. Später müssen Sie beim Verkauf des Heims den Vorbezug an die Pensionskasse zurückzahlen. Eine Veräusserungsbeschränkung wird dafür im Grundbuch vermerkt.

Wie die Bank damit umgeht

Ein Vorbezug gilt als Eigenkapital, aber nicht als hartes Eigenkapital. Für mindestens 10 % des Kaufpreises brauchen Sie anderes Geld. Nutzen Sie den Tragbarkeitsrechner unter «Ich weiss mehr», um Ihren Fall zu prüfen.

Fragen, die oft gestellt werden

Ab 50: Wie viel darf ich vorbeziehen?

Ab 50 ist der Bezug entweder auf Ihr Guthaben mit 50 oder auf die Hälfte des heutigen Guthabens begrenzt. Der höhere Betrag gilt.

Ist ein Vorbezug für eine Ferienwohnung zulässig?

Nein. Sie dürfen nur vorbeziehen, wenn Sie das Eigentum selbst bewohnen.

Quellen

  1. Art. 30c, BVG, Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge
  2. Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEFV), SR 831.411