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Tragbarkeit-Rechner

Eigenmietwert in den Kantonen

Bis zum Systemwechsel versteuern Eigentümer den Eigenmietwert als Einkommen. So legen ihn die Kantone fest.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Wohnung mit Balkon in einem Mehrfamilienhaus

Die Regeln der Kantone

KantonGrundlageBerechnung
ZürichFormel nach Schätzung (Land- und Zeitbauwert)nach der amtlichen Bewertung
BernProtokollmietwert der amtlichen Bewertungnach der amtlichen Bewertung
LuzernMarktmiete70 % der Marktmiete
UriMarktmiete (Mietwertansatz in Prozent des Steuerwerts)75 % der Marktmiete
SchwyzMarktmiete65 % der Marktmiete
ObwaldenSteuerwert (Mietwertansatz je Stufe)nach der amtlichen Bewertung
NidwaldenMarktmiete (Prozentsatz des Grundstückswerts)60 % der Marktmiete
GlarusMarktmiete (Normmietwert)60 % der Marktmiete
ZugMarktmiete (in der Regel 5 % des Verkehrswerts)60 % der Marktmiete
FreiburgNormen nach Zimmereinheitennach der amtlichen Bewertung
SolothurnKatasterschätzung oder Einzelbewertungnach der amtlichen Bewertung
Basel-StadtVermögenssteuerwert3.5 % des Steuerwerts
Basel-LandschaftFormel nach Schätzung (steuerlicher Brandlagerwert)60 % bis 65 % der Marktmiete
SchaffhausenMarktmiete60 % bis 70 % der Marktmiete
Appenzell AusserrhodenMietwert der amtlichen Schätzung (Marktmiete)80 % der Marktmiete
Appenzell InnerrhodenMietwert des Schatzungsamts (Marktmiete)70 % der Marktmiete
St. GallenMarktmiete (amtliche Grundstückschätzung)70 % der Marktmiete
GraubündenMarktmiete70 % der Marktmiete
AargauMarktmiete62 % der Marktmiete
ThurgauMarktmiete (Mietwert des Liegenschaftenschätzers)60 % der Marktmiete
TessinMarktmiete (oder 90 % des Ertragswerts aus der amtlichen Schätzung)60 % bis 70 % der Marktmiete
WaadtStatistischer Mietwert (Mietzinsstatistik)65 % der Marktmiete
WallisMarktmiete60 % bis 70 % der Marktmiete
NeuenburgKatasterschätzung (estimation cadastrale)nach der amtlichen Bewertung
GenfTheoretische Miete nach Fragebogennach der amtlichen Bewertung
JuraAmtlicher Wert (Einzelbewertung)nach der amtlichen Bewertung

Die Aufhebung

Mit 57,7 % Ja-Stimmen nahmen Volk und Stände den Bundesbeschluss an, der die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften betrifft. Die Stimmbeteiligung betrug 49,5 %. 14 Stände und 5 Halbkantone nahmen die Vorlage an, 6 Stände und 1 Halbkanton wiesen sie zurück. Auch das Gesetz zur Abschaffung des Eigenmietwerts kam damit zustande. Am 1. April 2026 entschied der Bundesrat: Die Reform wird ab dem 1. Januar 2029 wirksam. Bis dahin bleiben die heutigen Regeln zum Eigenmietwert gültig. Weitere Einzelheiten finden Sie unter Eigenmietwert-Abschaffung.

Rechnen Sie selbst

Für Kantone mit festem Prozentsatz berechnet der Eigenmietwert-Rechner das Ergebnis.

Quellen

  1. ESTV Dossier Steuerinformationen: Besteuerung der Eigenmietwerte (Bern, 2026)