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Tragbarkeit-Rechner

Eigenmietwert Tessin

Der Eigenmietwert beträgt 60 % bis 70 % des Marktwerts der Mieten. Die Reduktion gilt nur für Hauptwohnsitze. Ohne andere Anhaltspunkte entspricht er in der Regel 90 % des Ertragswerts der amtlichen Schätzung.

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Berechnung und Grundlage

FrageAntwort
GrundlageMarktmiete oder 90 % vom Ertragswert der amtlichen Schätzung
Berechnung60 % bis 70 % der Marktmiete

Rechnen Sie Ihren Wert im Rechner für Eigenmietwerte.

Das ist gut zu wissen

  • Die Reduktion gilt nicht für Zweitwohnungen.

Das Abschaffen

Der Bundesrat hat am 1. April 2026 entschieden, dass die Reform am 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Die heutigen Regeln zum Eigenmietwert gelten bis dahin weiter. Die Regel des Kantons Tessin gilt bis dahin. Änderungen im Überblick

Rechtsgrundlage

LT Art. 20 Abs. 2 und 3; Art. 1 DIPF. Als Quelle dient ESTV Kantonsblatt Tessin, Stand Februar 2026.

Zusätzliche Steuern im Kanton Tessin