Grundstückgewinnsteuer Tessin
Die Steuer ist ein fester Prozentsatz des Gewinns, der mit der Besitzesdauer sinkt. Er beträgt 31 % bis 1 Jahr und sinkt bis 11 % bei mehr als 10 Jahren. Nach mehr als 30 Jahren gilt 4 %.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
Schritt 1 von 2
Vom Verkaufspreis ziehen Sie den Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen ab.
CHFIn ganzen Jahren seit dem Kauf.
JahreSie sehen die Steuer nach Gewinn und Besitzdauer.
Der Tarif im Kanton Tessin
| Besitzdauer ab | Satz |
|---|---|
| 0 Jahren | 31 % |
| 1 Jahr | 30 % |
| 2 Jahren | 29 % |
| 3 Jahren | 28 % |
| 4 Jahren | 27 % |
| 5 Jahren | 26 % |
| 6 Jahren | 23 % |
| 7 Jahren | 20 % |
| 8 Jahren | 17 % |
| 9 Jahren | 14 % |
| 10 Jahren | 11 % |
| 11 Jahren | 10 % |
| 12 Jahren | 9 % |
| 13 Jahren | 8 % |
| 14 Jahren | 7 % |
| 15 Jahren | 6 % |
| 20 Jahren | 5 % |
| 30 Jahren | 4 % |
Wissenswertes
- Bis einschliesslich zum genauen Jahrestag gilt ein Satz. Ab dem folgenden Tag gilt der tiefere Satz.
- Eine Steuer unter CHF 30 wird nicht erhoben.
- Monistisches System: Diese Steuer gilt auch für Gewinne aus Geschäftsvermögen.
- Eine Ersatzbeschaffung für ein dauernd selbstgenutztes Eigenheim in der Schweiz führt zur Aufschiebung der Steuer.
Rechtsgrundlage
Art. 139 LT: Legge tributaria del Cantone Ticino (LT). Quelle: ESTV Kantonsblatt Tessin (Stand Februar 2026).
Im Kanton Tessin gibt es weitere Steuern
Weitere Kantone
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt im Kanton Tessin die Grundstückgewinnsteuer?
Zahlungspflichtig ist der Verkäufer. Im Kanton Tessin erhebt sie der Kanton.
