Grundstückgewinnsteuer Waadt
Die Steuer ist ein fester Prozentsatz des Gewinns, der mit der Besitzesdauer sinkt. Er beträgt 30 % im ersten Jahr und 14 % nach 10 Jahren. Ab 24 Jahren gilt 7 %.
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Der Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis und wertvermehrender Investitionen.
CHFIn ganzen Jahren seit dem Kauf.
JahreAnhand von Gewinn und Besitzdauer wird die Steuer angezeigt.
Der Tarif im Kanton Waadt
| Besitzdauer ab | Satz |
|---|---|
| 0 Jahren | 30 % |
| 1 Jahr | 27 % |
| 2 Jahren | 24 % |
| 3 Jahren | 22 % |
| 4 Jahren | 20 % |
| 5 Jahren | 18 % |
| 6 Jahren | 17 % |
| 7 Jahren | 16 % |
| 8 Jahren | 15 % |
| 10 Jahren | 14 % |
| 12 Jahren | 13 % |
| 14 Jahren | 12 % |
| 16 Jahren | 11 % |
| 18 Jahren | 10 % |
| 20 Jahren | 9 % |
| 22 Jahren | 8 % |
| 24 Jahren | 7 % |
Nützliche Hinweise
- Wenn Sie nachweislich selbst in dem Objekt gewohnt haben, zählen diese Jahre doppelt. In diesem Fall tragen Sie die doppelte Anzahl der Jahre ein.
- Gewinne von weniger als CHF 5'000 pro Jahr sind steuerfrei.
- Der Kanton erhebt die Steuer. Davon gibt er 5/12 an die Gemeinde weiter.
- Die Steuer wird aufgeschoben, wenn ein dauernd selbstgenutztes Eigenheim in der Schweiz als Ersatz beschafft wird.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die direkten Kantonssteuern des Kantons Waadt (LI), Art. 72 LI. Die Quelle ist ESTV Kantonsblatt Waadt (Stand Februar 2026).
Im Kanton Waadt: weitere Steuern
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Fragen, die oft gestellt werden
Im Kanton Waadt: Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?
Sie wird vom Verkäufer bezahlt. Der Kanton Waadt erhebt sie.
