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Tragbarkeit-Rechner

Grundstückgewinnsteuer Waadt

Die Steuer ist ein fester Prozentsatz des Gewinns, der mit der Besitzesdauer sinkt. Er beträgt 30 % im ersten Jahr und 14 % nach 10 Jahren. Ab 24 Jahren gilt 7 %.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

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Der Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis und wertvermehrender Investitionen.

CHF

Anhand von Gewinn und Besitzdauer wird die Steuer angezeigt.

Der Tarif im Kanton Waadt

Besitzdauer abSatz
0 Jahren30 %
1 Jahr27 %
2 Jahren24 %
3 Jahren22 %
4 Jahren20 %
5 Jahren18 %
6 Jahren17 %
7 Jahren16 %
8 Jahren15 %
10 Jahren14 %
12 Jahren13 %
14 Jahren12 %
16 Jahren11 %
18 Jahren10 %
20 Jahren9 %
22 Jahren8 %
24 Jahren7 %

Nützliche Hinweise

  • Wenn Sie nachweislich selbst in dem Objekt gewohnt haben, zählen diese Jahre doppelt. In diesem Fall tragen Sie die doppelte Anzahl der Jahre ein.
  • Gewinne von weniger als CHF 5'000 pro Jahr sind steuerfrei.
  • Der Kanton erhebt die Steuer. Davon gibt er 5/12 an die Gemeinde weiter.
  • Die Steuer wird aufgeschoben, wenn ein dauernd selbstgenutztes Eigenheim in der Schweiz als Ersatz beschafft wird.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die direkten Kantonssteuern des Kantons Waadt (LI), Art. 72 LI. Die Quelle ist ESTV Kantonsblatt Waadt (Stand Februar 2026).

Im Kanton Waadt: weitere Steuern

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Fragen, die oft gestellt werden

Im Kanton Waadt: Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Sie wird vom Verkäufer bezahlt. Der Kanton Waadt erhebt sie.