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Tragbarkeit-Rechner

Grundstückgewinnsteuer Thurgau

Die Steuer beträgt 40 % des Gewinns. Unter 3 Jahren Besitz steigt sie um 1 % pro fehlenden Monat. Ab 6 Jahren sinkt sie um 4 % pro Jahr, höchstens um 72 %.

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Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen werden vom Verkaufspreis abgezogen.

CHF

Sie sehen die Steuer anhand von Gewinn und Besitzdauer.

Kanton Thurgau: Tarif

GewinnSatz
ganzer Gewinn40 %

Zuschlag und Ermässigung richten sich nach der Besitzdauer

Besitzdauer abWirkung auf die Steuer
0 JahrenZuschlag 36 %
1 JahrZuschlag 24 %
2 JahrenZuschlag 12 %
3 Jahrenkein Zu- oder Abschlag
6 JahrenErmässigung 4 %
7 JahrenErmässigung 8 %
8 JahrenErmässigung 12 %
9 JahrenErmässigung 16 %
10 JahrenErmässigung 20 %
11 JahrenErmässigung 24 %
12 JahrenErmässigung 28 %
13 JahrenErmässigung 32 %
14 JahrenErmässigung 36 %
15 JahrenErmässigung 40 %
16 JahrenErmässigung 44 %
17 JahrenErmässigung 48 %
18 JahrenErmässigung 52 %
19 JahrenErmässigung 56 %
20 JahrenErmässigung 60 %
21 JahrenErmässigung 64 %
22 JahrenErmässigung 68 %
23 JahrenErmässigung 72 %

Das ist gut zu wissen

  • Die Berechnung des Zuschlags erfolgt für jeden fehlenden Monat. Diese Werte gelten für genau volle Jahre. Mit jedem zusätzlichen Monat sinkt der Zuschlag um 1 Prozentpunkt.
  • Nicht erhoben werden Steuerbeträge unter CHF 50.
  • Für die Verrechnung zählen Verluste aus Grundstücken des laufenden Jahres sowie der 4 vorangehenden Kalenderjahre.
  • Wird ein in der Schweiz dauernd selbstgenutztes Eigenheim als Ersatz beschafft, wird die Steuer aufgeschoben.

Rechtsgrundlage

§ 135 und 136 StG stammen aus dem Gesetz des Kantons Thurgau über Staats- und Gemeindesteuern. Die Angaben stammen aus ESTV Kantonsblatt Thurgau (Stand Februar 2026).

Im Kanton Thurgau gibt es weitere Steuern

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Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt im Kanton Thurgau die Grundstückgewinnsteuer?

Bezahlt wird sie vom Verkäufer. Die Erhebung erfolgt im Kanton Thurgau durch: Kanton.

Ab wann wird die Steuer im Kanton Thurgau niedriger?

Nach 6 vollen Besitzjahren sinkt die Steuer um 4 %. Die Ermässigung erreicht ab 23 Jahren 72 %.