Eigenmietwert Thurgau
Der Mietwert wird zum Marktwert bemessen. Grundlage ist der vom Liegenschaftenschätzer ermittelte, jährlich indexierte Mietwert. Für selbstgenutztes Wohneigentum am Wohnsitz gilt ein Abzug von 40 %.
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Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Marktmiete (Mietwert des Liegenschaftenschätzers) |
| Berechnung | 60 % der Marktmiete |
Berechnen Sie Ihren Wert mit dem Eigenmietwert-Rechner.
Das ist gut zu wissen
- Der Abzug für Unternutzung kann laut ESTV-Dossier nicht zusätzlich neben dem Abzug von 40 % geltend gemacht werden.
Die Aufhebung
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 entschieden, dass die Reform am 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Bis dahin bleiben die heutigen Regeln zum Eigenmietwert in Kraft. Die Regel des Kantons Thurgau gilt bis dahin. Änderungen im Überblick
Rechtsgrundlage
StG: § 23 Abs. 2 sowie 3; StV: § 2. Die Quelle lautet: ESTV Kantonsblatt Thurgau, Stand Februar 2026.
