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Tragbarkeit-Rechner

Grundstückgewinnsteuer in allen Kantonen

Verkaufen Sie ein Haus oder eine Wohnung mit Gewinn, verlangt der Kanton die Grundstückgewinnsteuer. Höhe und Regeln unterscheiden sich stark.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Hausschlüssel auf einem geschlossenen Ordner nach dem Verkauf

Im Vergleich: alle 26 Kantone

Nach zehn Jahren Besitz wird ein Gewinn von CHF 100'000 mit dem Tarif des Kantons besteuert. Für den Rechner wählen Sie Ihren Kanton aus.

KantonTarifSteuer auf CHF 100'000 nach 10 Jahren
ZürichprogressivCHF 23'520
BernprogressivCHF 4'707 einfache Steuer
LuzernprogressivCHF 17'116
UriSatz nach BesitzdauerCHF 18'900
SchwyzprogressivCHF 18'833
Obwaldenfest 2 %CHF 2'000 einfache Steuer
NidwaldenSatz nach BesitzdauerCHF 22'000
GlarusprogressivCHF 22'000
Zugeigene Berechnungsiehe Kantonsseite
FreiburgSatz nach BesitzdauerCHF 19'200
SolothurnprogressivCHF 7'263 einfache Steuer
Basel-StadtSatz nach BesitzdauerCHF 36'600
Basel-LandschaftprogressivCHF 23'000
SchaffhausenprogressivCHF 11'250 einfache Steuer
Appenzell Ausserrhodenfest 30 %CHF 30'000
Appenzell InnerrhodenprogressivCHF 23'520
St. GallenprogressivCHF 7'520 einfache Steuer
GraubündenprogressivCHF 19'089
AargauSatz nach BesitzdauerCHF 20'000
Thurgaufest 40 %CHF 32'000
TessinSatz nach BesitzdauerCHF 11'000
WaadtSatz nach BesitzdauerCHF 14'000
Walliseigene Berechnungsiehe Kantonsseite
NeuenburgprogressivCHF 16'960
GenfSatz nach BesitzdauerCHF 10'000
Juraeigene Berechnungsiehe Kantonsseite

Entstehung der Steuer

Vom Verkaufspreis ziehen Sie die Anlagekosten ab, um den Gewinn zu erhalten. Neben dem Kaufpreis zählen auch wertvermehrende Investitionen zu den Anlagekosten. In fast allen Kantonen fällt die Steuer umso tiefer aus, je länger Sie das Objekt besitzen. Verkaufen Sie kurz nach dem Kauf erneut, fällt ein Zuschlag an.

Neues Heim: Steueraufschub beim Kauf

Die Steuer wird aufgeschoben, wenn Sie den Erlös innert angemessener Frist für den Kauf eines neuen, selbst bewohnten Heims in der Schweiz verwenden. Diese Regel gilt für den Gewinnanteil, den Sie wieder einsetzen.

Fragen, die oft gestellt werden

Die Grundstückgewinnsteuer: Wer zahlt sie?

Die Steuer zahlt der Verkäufer. Der Notar muss in vielen Kantonen einen Teil des Erlöses zur Sicherheit einbehalten.

Wird die Besitzdauer in Jahren oder Monaten gezählt?

Diese Frage regelt jeder Kanton. Die meisten Kantone rechnen ab dem Erwerb mit vollen Jahren.

Quellen

  1. ESTV Steuerdokumentation: Besteuerung der Grundstückgewinne