Zum Inhalt
Tragbarkeit-Rechner

Grundstückgewinnsteuer Uri

Vom Gewinn werden CHF 10'000 abgezogen. Der Rest wird proportional besteuert: 31% bis 1 Jahr Besitz, pro Jahr 1 Prozentpunkt weniger, über 20 Jahre 11%.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Schritt 1 von 2

Vom Verkaufspreis ziehen Sie Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen ab.

CHF

Anhand von Gewinn und Besitzdauer sehen Sie die Steuer.

Der Tarif im Kanton Uri

Besitzdauer abSatz
0 Jahren31 %
1 Jahr30 %
2 Jahren29 %
3 Jahren28 %
4 Jahren27 %
5 Jahren26 %
6 Jahren25 %
7 Jahren24 %
8 Jahren23 %
9 Jahren22 %
10 Jahren21 %
11 Jahren20 %
12 Jahren19 %
13 Jahren18 %
14 Jahren17 %
15 Jahren16 %
16 Jahren15 %
17 Jahren14 %
18 Jahren13 %
19 Jahren12 %
20 Jahren11 %

Wissenswertes

  • Noch immer gilt bei genau vollen Jahren der höhere Satz. Bei genau 10 Jahren sind es 22%.
  • Pro Kalenderjahr wird der Freibetrag von CHF 10'000 nur einmal gewährt.
  • Kanton und Gemeinde teilen den Ertrag. Jeder bekommt die Hälfte.
  • Wenn der Erwerb länger als 25 Jahre zurückliegt, lässt sich der Steuerwert von vor 25 Jahren ansetzen.
  • Die Steuer wird aufgeschoben, wenn Sie eine selbstgenutzte Wohnliegenschaft in der Schweiz als Ersatz beschaffen.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die direkten Steuern im Kanton Uri vom 26. September 2010 (Steuergesetz, StG), Art. 142 StG. Die Angaben stammen aus: ESTV Kantonsblatt Uri (Stand Februar 2026).

Im Kanton Uri gibt es weitere Steuern

Weitere Kantone

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt im Kanton Uri die Grundstückgewinnsteuer?

Der Verkäufer zahlt sie. Im Kanton Uri erhebt sie der Kanton.