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Tragbarkeit-Rechner

Grundstückgewinnsteuer Luzern

Die einfache Steuer wird nach dem Einkommenssteuertarif für den Gewinn allein berechnet und mit 4,2 Einheiten multipliziert. Wer weniger als 5 Jahre besitzt, zahlt einen Zuschlag: 50% im ersten Jahr, danach jedes volle Jahr 10 Prozentpunkte weniger, ab 5 Jahren Besitz keinen mehr. Ab 9 vollen Jahren sinkt die Steuer um 1% pro Jahr, höchstens um 25%.

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Schritt 1 von 2

Vom Verkaufspreis ziehen Sie Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen ab.

CHF

Sie sehen die Steuer nach Gewinn und Besitzdauer.

Der Tarif im Kanton Luzern

GewinnteilSatz
CHF 0 bis CHF 9'9000 %
CHF 9'900 bis CHF 12'3000.5 %
CHF 12'300 bis CHF 15'5001 %
CHF 15'500 bis CHF 16'7002 %
CHF 16'700 bis CHF 17'9003 %
CHF 17'900 bis CHF 20'8004 %
CHF 20'800 bis CHF 25'1004.5 %
CHF 25'100 bis CHF 110'1005 %
CHF 110'100 bis CHF 163'9005.25 %
CHF 163'900 bis CHF 190'1005.5 %
CHF 190'100 bis CHF 2'096'8005.8 %
ganzer Gewinn, wenn er über CHF 2'096'800 liegt5.7 %

Zuschlag und Ermässigung richten sich nach der Besitzdauer

Besitzdauer abWirkung auf die Steuer
0 JahrenZuschlag 50 %
1 JahrZuschlag 40 %
2 JahrenZuschlag 30 %
3 JahrenZuschlag 20 %
4 JahrenZuschlag 10 %
5 Jahrenkein Zu- oder Abschlag
9 JahrenErmässigung 1 %
10 JahrenErmässigung 2 %
11 JahrenErmässigung 3 %
12 JahrenErmässigung 4 %
13 JahrenErmässigung 5 %
14 JahrenErmässigung 6 %
15 JahrenErmässigung 7 %
16 JahrenErmässigung 8 %
17 JahrenErmässigung 9 %
18 JahrenErmässigung 10 %
19 JahrenErmässigung 11 %
20 JahrenErmässigung 12 %
21 JahrenErmässigung 13 %
22 JahrenErmässigung 14 %
23 JahrenErmässigung 15 %
24 JahrenErmässigung 16 %
25 JahrenErmässigung 17 %
26 JahrenErmässigung 18 %
27 JahrenErmässigung 19 %
28 JahrenErmässigung 20 %
29 JahrenErmässigung 21 %
30 JahrenErmässigung 22 %
31 JahrenErmässigung 23 %
32 JahrenErmässigung 24 %
33 JahrenErmässigung 25 %

Steuerfuss

Die einfache Steuer ergibt sich aus dem Tarif. Sie wird mit 4,2 Einheiten nach dem gesetzlichen Steuerfuss multipliziert. Davon gehen 70% an den Kanton und 30% an die Gemeinde.

Wissenswertes

  • Gewinne bis und mit CHF 13'000 bleiben steuerfrei.
  • An die Teuerung werden die Tarifstufen angepasst, die für die Steuerperiode 2026 gelten.
  • Bis 6 Jahre zählt der Zuschlag die vollen Jahre. Der Zuschlag kann bei genau ganzen Jahren 10% höher ausfallen als in der Tabelle.
  • Durch den Zuschlag darf die Steuer den Gewinn zu höchstens 40% belasten.
  • Die Steuer wird aufgeschoben, wenn Sie eine selbstgenutzte Wohnliegenschaft in der Schweiz ersetzen.

Rechtsgrundlage

Das GGStG vom 31. Oktober 1961 ist das Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer. Es gelten §§ 22 bis 24 GGStG sowie § 57 Abs. 1 StG. Grundlage ist ESTV Kantonsblatt Luzern (Stand Februar 2026).

Andere Steuern im Kanton Luzern

Weitere Kantone

Oft gestellte Fragen

Wer zahlt im Kanton Luzern die Grundstückgewinnsteuer?

Der Verkäufer zahlt. Kanton und Gemeinden erheben sie im Kanton Luzern.

Ab wann wird die Steuer im Kanton Luzern tiefer?

Eine Ermässigung von 1 % gilt ab 9 vollen Jahren Besitz. Ab 33 Jahren steigt sie bis auf 25 %.