Handänderungssteuer Luzern
Die Handänderungssteuer beträgt 1,5 % des Handänderungswerts. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Eine Befreiung für selbst genutztes Wohneigentum nennt die Quelle nicht.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 1.5 % |
| Wer zahlt | Käufer |
Das ist gut zu wissen
- Befreit sind Handänderungen, deren Wert unter CHF 20'000 liegt.
Rechtsgrundlage
SRL Nr. 645 enthält das Gesetz über die Handänderungssteuer. Quelle: Steuern Kanton Luzern: Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer.
