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Handänderungssteuer Luzern

Die Handänderungssteuer beträgt 1,5 % des Handänderungswerts. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Eine Befreiung für selbst genutztes Wohneigentum nennt die Quelle nicht.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz1.5 %
Wer zahltKäufer

Das ist gut zu wissen

  • Befreit sind Handänderungen, deren Wert unter CHF 20'000 liegt.

Rechtsgrundlage

SRL Nr. 645 enthält das Gesetz über die Handänderungssteuer. Quelle: Steuern Kanton Luzern: Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer.

Im Kanton Luzern: weitere Steuern

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