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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Zürich

Der Kanton Zürich erhebt seit dem 1. Januar 2005 keine Handänderungssteuer. Es fallen Beurkundungsgebühren (Notariat) und Handänderungsgebühren (Grundbuchamt) an.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobennein

Wissenswertes

  • Gemäss ESTV-Dossier (Stand 2022) sind für Grundbuchgebühr und Beurkundungsgebühr jeweils 1 ‰ des Verkehrswerts und mindestens CHF 100 fällig.

Rechtsgrundlage

Zusätzliche Steuern im Kanton Zürich

Übrige Kantone