Handänderungssteuer Zürich
Der Kanton Zürich erhebt seit dem 1. Januar 2005 keine Handänderungssteuer. Es fallen Beurkundungsgebühren (Notariat) und Handänderungsgebühren (Grundbuchamt) an.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | nein |
Wissenswertes
- Gemäss ESTV-Dossier (Stand 2022) sind für Grundbuchgebühr und Beurkundungsgebühr jeweils 1 ‰ des Verkehrswerts und mindestens CHF 100 fällig.
Rechtsgrundlage
Als Quelle dient: Notariate Kanton Zürich: Gebühren-Berechnung Kaufvertrag.
