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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Bern

Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 % des Kaufpreises. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Bei Hauptwohnsitz sind die ersten CHF 800'000 auf Gesuch befreit.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz1.8 %
Wer zahltKäufer
AbzugWenn Sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen, sind die ersten CHF 800'000 des Kaufpreises unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Mindestens 2 Jahre muss die Nutzung dauern.

Wissenswertes

  • Bei der Grundbuchanmeldung wird das Gesuch gestellt Zuerst wird die Steuer gestundet. Nach dem Nachweis wird sie erlassen.
  • Laut ESTV-Dossier werden Steuerrechnungen von weniger als CHF 100 nicht erhoben

Rechtsgrundlage

Quelle: Grundbuchämter Kanton Bern: Handänderungssteuer. Handänderungssteuergesetz (HG), BSG 215.326.2.

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