Handänderungssteuer Bern
Die Handänderungssteuer beträgt 1,8 % des Kaufpreises. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Bei Hauptwohnsitz sind die ersten CHF 800'000 auf Gesuch befreit.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 1.8 % |
| Wer zahlt | Käufer |
| Abzug | Wenn Sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen, sind die ersten CHF 800'000 des Kaufpreises unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Mindestens 2 Jahre muss die Nutzung dauern. |
Wissenswertes
- Bei der Grundbuchanmeldung wird das Gesuch gestellt Zuerst wird die Steuer gestundet. Nach dem Nachweis wird sie erlassen.
- Laut ESTV-Dossier werden Steuerrechnungen von weniger als CHF 100 nicht erhoben
Rechtsgrundlage
Quelle: Grundbuchämter Kanton Bern: Handänderungssteuer. Handänderungssteuergesetz (HG), BSG 215.326.2.
