Eigenmietwert Bern
Der Eigenmietwert wird ausgehend vom ortsüblichen Marktwert massvoll festgelegt. Grundlage ist der Protokollmietwert, multipliziert mit einem Mietwertfaktor je Gemeinde.
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Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Protokollmietwert der amtlichen Bewertung |
| Berechnung | nach der amtlichen Bewertung |
Es gibt keinen festen Prozentsatz für alle Liegenschaften. Die Steuerverwaltung nennt Ihren Wert in der Bewertung.
Das ist gut zu wissen
- Je nach Gemeinde liegt der Mietwertfaktor für Kantons- und Gemeindesteuern gemäss ESTV-Dossier zwischen 0,76 und 0,96.
- Der Eigenmietwert der direkten Bundessteuer gilt für Liegenschaften, die nicht als Wohnsitz dienen.
Abschaffung
Am 1. April 2026 hat der Bundesrat entschieden, dass die Reform am 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Bis dahin bleiben die heutigen Regeln zum Eigenmietwert gültig. Bis dahin bleibt die Regel des Kantons Bern gültig. Das ändert sich
Rechtsgrundlage
Art. 25 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 4 StG. Quelle ist ESTV Kantonsblatt Bern, Stand Februar 2026.
