Handänderungssteuer Uri
Der Kanton Uri erhebt keine Handänderungssteuer. Es fällt eine Grundbuchgebühr von 2 ‰ der Vertragssumme an, mindestens CHF 50 und höchstens CHF 10'000.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | nein |
Nützliche Informationen
- Das ESTV-Dossier liefert die Gebührenangaben mit dem Stand 2022.
