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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Uri

Der Kanton Uri erhebt keine Handänderungssteuer. Es fällt eine Grundbuchgebühr von 2 ‰ der Vertragssumme an, mindestens CHF 50 und höchstens CHF 10'000.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobennein

Nützliche Informationen

  • Das ESTV-Dossier liefert die Gebührenangaben mit dem Stand 2022.

Rechtsgrundlage

Noch mehr Steuern im Kanton Uri

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