Eigenmietwert Luzern
Der Mietwert beträgt 70 % der mittleren Marktmiete. Massgebend ist der Mietzins, der an vergleichbarer Lage für vergleichbare Objekte zu erzielen wäre.
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Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Marktmiete |
| Berechnung | 70 % der Marktmiete |
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Nützliche Hinweise
- Auf Antrag wird der Mietwert am Wohnsitz bei übermässiger Belastung herabgesetzt, jedoch nicht unter 60 % der mittleren Marktmiete.
Zur Abschaffung
Am 1. April 2026 hat der Bundesrat entschieden, dass die Reform am 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Bis dahin gelten die aktuellen Regeln für den Eigenmietwert. Die Regel des Kantons Luzern gilt bis dahin. Was anders wird
Rechtsgrundlage
§ 8b StV; § 28 Abs. 2 und 4 StG. Die Quelle lautet: ESTV Kantonsblatt Luzern, Stand Februar 2026.
