Grundstückgewinnsteuer Obwalden
Die einfache Steuer beträgt 2% des Gewinns und wird mit den Steuerfüssen von Kanton und Gemeinde multipliziert. Unter 3 Jahren Besitz steigt die Steuer um 30% bis 10%. Eine Ermässigung für lange Besitzesdauer gibt es nicht.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
Schritt 1 von 2
Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis und wertvermehrenden Investitionen.
CHFIn ganzen Jahren seit dem Kauf.
JahreAnhand von Gewinn und Besitzdauer sehen Sie die Steuer.
Der Tarif gilt im Kanton Obwalden
| Gewinn | Satz |
|---|---|
| ganzer Gewinn | 2 % |
Zuschlag und Ermässigung abhängig von der Besitzdauer
| Besitzdauer ab | Wirkung auf die Steuer |
|---|---|
| 0 Jahren | Zuschlag 30 % |
| 1 Jahr | Zuschlag 20 % |
| 2 Jahren | Zuschlag 10 % |
| 3 Jahren | kein Zu- oder Abschlag |
Steuerfuss
Die einfache Steuer ergibt sich aus dem Satz von 2%. Zur Berechnung wird die einfache Steuer mit dem Kantonssteuerfuss von 3,15 Einheiten sowie dem Steuerfuss der Gemeinde multipliziert
Nützliche Hinweise für Sie
- Für Gewinne unter CHF 5'000 fällt keine Steuer an.
- Der Kantonsrat kann auf dem Kantonssteuerfuss einen Rabatt von höchstens 0,3 Einheiten gewähren.
- Bei langer Besitzdauer lassen sich die Anlagekosten pauschal als Prozent des Erlöses geltend machen.
- Die Steuer wird bei einer Ersatzbeschaffung aufgeschoben, sofern es um eine selbstgenutzte Wohnliegenschaft in der Schweiz geht
Rechtsgrundlage
Die Bestimmungen dazu stehen in Art. 155 und 156 StG, enthalten im Steuergesetz vom 30. Oktober 1994 (StG) des Kantons Obwalden Als Grundlage dient ESTV Kantonsblatt Obwalden (Stand Februar 2026)
Im Kanton Obwalden gelten weitere Steuern
Weitere Kantone
Häufig gestellte Fragen
Wer bezahlt die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Obwalden?
Der Verkäufer zahlt sie. Im Kanton Obwalden erheben sie Kanton und Gemeinden.
Ab wann wird die Steuer im Kanton Obwalden tiefer?
Für eine lange Besitzdauer sieht der Kanton keine Ermässigung vor.
