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Tragbarkeit-Rechner

Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft

Der Steuersatz beträgt 3% und steigt mit dem Gewinn bis auf 25% ab CHF 120'000. Er gilt für den ganzen Gewinn. Unter 5 Jahren Besitz steigt die Steuer für jeden fehlenden Monat um 1 2/3%.

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Vom Verkaufspreis ziehen Sie Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen ab.

CHF

Sie sehen die Steuer, je nach Gewinn und Besitzdauer.

Der Tarif im Kanton Basel-Landschaft

GewinnSatz auf den ganzen Gewinn
CHF 10'0006 %
CHF 30'00012 %
CHF 50'00016 %
CHF 70'00020 %
CHF 100'00023 %
CHF 120'00025 %

Nach der Besitzdauer richten sich Zuschlag und Ermässigung

Besitzdauer abWirkung auf die Steuer
0 JahrenZuschlag 100 %
1 JahrZuschlag 80 %
2 JahrenZuschlag 60 %
3 JahrenZuschlag 40 %
4 JahrenZuschlag 20 %
5 Jahrenkein Zu- oder Abschlag

Wissenswertes

  • Der Zuschlag wird in Monaten berechnet. Bei genau ganzen Besitzjahren gelten die Werte für volle Jahre.
  • Seit dem Erwerb wird die Hälfte der Anlagekosten an die Teuerung angepasst. Darum fällt die effektive Steuer meist tiefer aus.
  • Bei selbstbewohnten Liegenschaften mit mindestens 20 Jahren Eigentum reduziert sich der Gewinn nach dem 20. Besitzesjahr um CHF 5'000 pro Jahr Selbstnutzung, höchstens um CHF 50'000.
  • Ist der Erwerb länger als 20 Jahre her, lässt sich der Verkehrswert von vor 20 Jahren ansetzen.
  • Wird in der Schweiz eine selbstgenutzte Wohnliegenschaft als Ersatz beschafft, wird die Steuer aufgeschoben.

Rechtsgrundlage

Vom 7. Februar 1974 datiert das Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz); darin steht § 80 Steuergesetz. Als Quelle dient ESTV Kantonsblatt Basel-Landschaft (Stand Februar 2026).

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es weitere Steuern

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Häufig gestellte Fragen

Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft: Wer zahlt sie?

Der Verkäufer zahlt sie. Im Kanton Basel-Landschaft erhebt sie der Kanton.

Ab welchem Zeitpunkt sinkt im Kanton Basel-Landschaft die Steuer?

Für eine lange Besitzdauer sieht der Kanton keine Ermässigung vor.