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Tragbarkeit-Rechner

Grundstückgewinnsteuer Appenzell Ausserrhoden

Die Steuer beträgt 30 % des Gewinns. Unter 4 Jahren Besitz gibt es einen Zuschlag bis 50 %. Ab 10 Jahren sinkt die Steuer um 2,5 % für jedes folgende volle Jahr, höchstens um 50 %.

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Schritt 1 von 2

Vom Verkaufspreis ziehen Sie Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen ab.

CHF

Anhand von Gewinn und Besitzdauer sehen Sie die Steuer.

Der Tarif im Kanton Appenzell Ausserrhoden

GewinnSatz
ganzer Gewinn30 %

Zuschlag und Ermässigung richten sich nach der Besitzdauer

Besitzdauer abWirkung auf die Steuer
0 JahrenZuschlag 50 %
1 JahrZuschlag 20 %
2 JahrenZuschlag 10 %
3 JahrenZuschlag 5 %
4 Jahrenkein Zu- oder Abschlag
11 JahrenErmässigung 2.5 %
12 JahrenErmässigung 5 %
13 JahrenErmässigung 7.5 %
14 JahrenErmässigung 10 %
15 JahrenErmässigung 12.5 %
16 JahrenErmässigung 15 %
17 JahrenErmässigung 17.5 %
18 JahrenErmässigung 20 %
19 JahrenErmässigung 22.5 %
20 JahrenErmässigung 25 %
21 JahrenErmässigung 27.5 %
22 JahrenErmässigung 30 %
23 JahrenErmässigung 32.5 %
24 JahrenErmässigung 35 %
25 JahrenErmässigung 37.5 %
26 JahrenErmässigung 40 %
27 JahrenErmässigung 42.5 %
28 JahrenErmässigung 45 %
29 JahrenErmässigung 47.5 %
30 JahrenErmässigung 50 %

Wissenswertes

  • Im ersten Jahr liegt der Zuschlag bis zu einem halben Jahr bei 50 % und danach bei 35 %.
  • Auf die nächsten CHF 500 wird der steuerbare Gewinn abgerundet.
  • An die Gemeinde gehen zwei Drittel des Ertrags.
  • Wird ein in der Schweiz dauernd selbstgenutztes Eigenheim als Ersatz beschafft, ist die Steuer aufgeschoben.

Rechtsgrundlage

Art. 133 StG des Steuergesetzes des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Quellenangabe: ESTV Kantonsblatt Appenzell Ausserrhoden (Stand Februar 2026).

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden fallen weitere Steuern an.

Übrige Kantone

Fragen, die oft gestellt werden

Wer zahlt im Kanton Appenzell Ausserrhoden die Grundstückgewinnsteuer?

Zahlungspflichtig ist der Verkäufer. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden erhebt sie der Kanton.

Ab wann wird die Steuer im Kanton Appenzell Ausserrhoden niedriger?

Bei einer Besitzdauer ab 11 vollen Jahren wird eine Ermässigung von 2.5 % gewährt. Die Ermässigung erreicht ab 30 Jahren 50 %.