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Handänderungssteuer Appenzell Ausserrhoden

Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Der Satz beträgt 2 %, die Gemeinden können einen tieferen Satz festlegen. Steuerpflichtig ist nach freier Vereinbarung die Käufer- oder die Verkäuferseite.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz2 %
Wer zahltKäufer oder Verkäufer nach freier Vereinbarung (solidarische Haftung)

Wissenswertes

  • Ohne Vereinbarung schulden die Parteien laut ESTV-Dossier (Stand 2022) je die Hälfte. Nur die freie Vereinbarung und die Solidarhaftung nennt der geltende Gesetzestext.
  • In den Quellen sind keine tieferen Gemeindesätze aufgeführt.

Rechtsgrundlage

Steuergesetz, bGS 621.11: Art. 234 bis 239. Quelle: Steuergesetz Kanton Appenzell Ausserrhoden (bGS 621.11), Art. 234 bis 239.

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden gibt es weitere Steuern.

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