Handänderungssteuer Appenzell Ausserrhoden
Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Der Satz beträgt 2 %, die Gemeinden können einen tieferen Satz festlegen. Steuerpflichtig ist nach freier Vereinbarung die Käufer- oder die Verkäuferseite.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 2 % |
| Wer zahlt | Käufer oder Verkäufer nach freier Vereinbarung (solidarische Haftung) |
Wissenswertes
- Ohne Vereinbarung schulden die Parteien laut ESTV-Dossier (Stand 2022) je die Hälfte. Nur die freie Vereinbarung und die Solidarhaftung nennt der geltende Gesetzestext.
- In den Quellen sind keine tieferen Gemeindesätze aufgeführt.
Rechtsgrundlage
Steuergesetz, bGS 621.11: Art. 234 bis 239. Quelle: Steuergesetz Kanton Appenzell Ausserrhoden (bGS 621.11), Art. 234 bis 239.
