Handänderungssteuer Basel-Stadt
Die Handänderungssteuer beträgt in der Regel 3 % des Erwerbspreises. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Bei Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zahlt die Käuferseite nichts.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 3 % |
| Wer zahlt | Käufer |
| Selbst bewohntes Heim | befreit |
Nützliche Hinweise
- Die Verkäuferseite schuldet die Hälfte der Steuer von 1,5 %, wenn Wohneigentum erworben wird, das mindestens 6 Jahre selbst bewohnt bleibt.
- Werden die 6 Jahre nicht eingehalten, wird die andere Hälfte später mit Zins nachbezogen.
- Die Käuferseite zahlt bei einer Ersatzbeschaffung im Kanton 1,5 %.
