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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Basel-Stadt

Die Handänderungssteuer beträgt in der Regel 3 % des Erwerbspreises. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Bei Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zahlt die Käuferseite nichts.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz3 %
Wer zahltKäufer
Selbst bewohntes Heimbefreit

Nützliche Hinweise

  • Die Verkäuferseite schuldet die Hälfte der Steuer von 1,5 %, wenn Wohneigentum erworben wird, das mindestens 6 Jahre selbst bewohnt bleibt.
  • Werden die 6 Jahre nicht eingehalten, wird die andere Hälfte später mit Zins nachbezogen.
  • Die Käuferseite zahlt bei einer Ersatzbeschaffung im Kanton 1,5 %.

Rechtsgrundlage

Basel-Stadt: weitere Steuern

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