Handänderungssteuer Freiburg
Der Kanton erhebt 1,5 % des Kaufpreises. Die Gemeinden können Zuschläge bis 100 % der Kantonssteuer erheben. Steuerpflichtig ist die Käuferseite.
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Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 1.5 % bis 3 % |
| Wer zahlt | Käufer |
Wissenswertes
- Je nach Gemeinde ist der Gesamtsatz verschieden. Er reicht von 1,5 % bis 3 %.
- Das ESTV-Dossier (Stand 2022) liefert diese Angaben. Eine neuere Quelle auf kantonaler Ebene lag nicht vor.
