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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Freiburg

Der Kanton erhebt 1,5 % des Kaufpreises. Die Gemeinden können Zuschläge bis 100 % der Kantonssteuer erheben. Steuerpflichtig ist die Käuferseite.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz1.5 % bis 3 %
Wer zahltKäufer

Wissenswertes

  • Je nach Gemeinde ist der Gesamtsatz verschieden. Er reicht von 1,5 % bis 3 %.
  • Das ESTV-Dossier (Stand 2022) liefert diese Angaben. Eine neuere Quelle auf kantonaler Ebene lag nicht vor.

Rechtsgrundlage

Im Kanton Freiburg gibt es weitere Steuern.

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