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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Solothurn

Die Handänderungssteuer beträgt 2,2 % des Verkehrswerts, in der Regel des Kaufpreises. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Der Erwerb von dauernd und ausschliesslich selbst genutztem Wohneigentum ist befreit.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz2.2 %
Wer zahltKäufer
Selbst bewohntes Heimbefreit

Wissenswertes

  • Vorher muss ein Gesuch eingereicht werden, damit Sie die Befreiung erhalten.
  • Übernimmt die Verkäuferseite die Steuer vertraglich, bleibt die Käuferseite steuerpflichtig.

Rechtsgrundlage

Im Kanton Solothurn gibt es weitere Steuern

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