Handänderungssteuer Solothurn
Die Handänderungssteuer beträgt 2,2 % des Verkehrswerts, in der Regel des Kaufpreises. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Der Erwerb von dauernd und ausschliesslich selbst genutztem Wohneigentum ist befreit.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 2.2 % |
| Wer zahlt | Käufer |
| Selbst bewohntes Heim | befreit |
Wissenswertes
- Vorher muss ein Gesuch eingereicht werden, damit Sie die Befreiung erhalten.
- Übernimmt die Verkäuferseite die Steuer vertraglich, bleibt die Käuferseite steuerpflichtig.
