Eigenmietwert Solothurn
Bis zu einer Katasterschätzung von CHF 240'000 beträgt der Mietwert pauschal 8,80 % bis 10,63 % der Katasterschätzung, je nach Gemeindegruppe. Darüber wird der Mietwert einzeln bewertet.
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Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Katasterschätzung oder Einzelbewertung |
| Berechnung | nach der amtlichen Bewertung |
Für alle Liegenschaften gibt es keinen festen Prozentsatz. Die Steuerverwaltung nennt Ihren Wert in der Bewertung.
Das ist gut zu wissen
- Für jede Gemeindegruppe gelten eigene Sätze: I 10,63 %, II 10,02 %, III 9,42 %, IV 9,11 %, V 8,80 %.
- Das ESTV-Dossier nennt für die Katasterschätzung eine Bandbreite von 25 % bis 45 % vom Verkehrswert.
Die Aufhebung
Am 1. April 2026 hat der Bundesrat entschieden, dass die Reform am 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Bis dahin bleiben die heutigen Regeln zum Eigenmietwert in Kraft. Bis dahin gilt die kantonale Regel aus Solothurn. Änderungen im Überblick
Rechtsgrundlage
Genannt sind § 28 StG sowie § 1 und § 5 StV Nr. 15. Als Quelle dient das ESTV Kantonsblatt Solothurn, Stand Februar 2026.
