Handänderungssteuer Basel-Landschaft
Die Handänderungssteuer beträgt 2,5 % des Kaufpreises. Käufer und Verkäufer schulden je 1,25 %. Der Käuferanteil entfällt beim Erwerb von ausschliesslich und dauernd selbst genutztem Wohneigentum.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 2.5 % |
| Wer zahlt | Käufer und Verkäufer je zur Hälfte |
| Selbst bewohntes Heim | befreit |
Wissenswertes
- Der Verkäufer schuldet weiterhin 1,25 %. Der Anteil entfällt nur, wenn die Verkäuferseite innert 2 Jahren den Erlös in ein selbst bewohntes Ersatzobjekt investiert, das in der Schweiz liegt.
Rechtsgrundlage
Steuergesetz (StG BL), §§ 81 bis 85. Die Quelle ist Steuerverwaltung Basel-Landschaft: Kauf und Verkauf von Liegenschaften.
