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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Basel-Landschaft

Die Handänderungssteuer beträgt 2,5 % des Kaufpreises. Käufer und Verkäufer schulden je 1,25 %. Der Käuferanteil entfällt beim Erwerb von ausschliesslich und dauernd selbst genutztem Wohneigentum.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz2.5 %
Wer zahltKäufer und Verkäufer je zur Hälfte
Selbst bewohntes Heimbefreit

Wissenswertes

  • Der Verkäufer schuldet weiterhin 1,25 %. Der Anteil entfällt nur, wenn die Verkäuferseite innert 2 Jahren den Erlös in ein selbst bewohntes Ersatzobjekt investiert, das in der Schweiz liegt.

Rechtsgrundlage

Steuergesetz (StG BL), §§ 81 bis 85. Die Quelle ist Steuerverwaltung Basel-Landschaft: Kauf und Verkauf von Liegenschaften.

Im Kanton Basel-Landschaft gibt es weitere Steuern

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