Handänderungssteuer Schaffhausen
Der Kanton Schaffhausen erhebt keine Handänderungssteuer. Es fallen Beurkundungs- und Eintragungsgebühren von total 7 ‰ an (Beurkundung 1 ‰, Handänderung 6 ‰).
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
Das Wesentliche
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | nein |
Wissenswertes
- Die Angaben zu den Gebühren stammen aus dem ESTV-Dossier (Stand 2022).
