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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen erhebt keine Handänderungssteuer. Es fallen Beurkundungs- und Eintragungsgebühren von total 7 ‰ an (Beurkundung 1 ‰, Handänderung 6 ‰).

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Das Wesentliche

FrageAntwort
Steuer erhobennein

Wissenswertes

  • Die Angaben zu den Gebühren stammen aus dem ESTV-Dossier (Stand 2022).

Rechtsgrundlage

Im Kanton Schaffhausen gibt es weitere Steuern

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