Eigenmietwert Schaffhausen
Der Eigenmietwert der selbstbewohnten Liegenschaft beträgt höchstens 70 % der Marktmiete. Als Marktmiete gilt die Miete eines gleichartigen Objekts an vergleichbarer Wohnlage.
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Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Marktmiete |
| Berechnung | 60 % bis 70 % der Marktmiete |
Nutzen Sie den Eigenmietwert-Rechner, um Ihren Wert zu berechnen.
Wissenswertes
- Das ESTV-Dossier, nicht das kantonale Recht, nennt 60 % als Untergrenze.
- Eine Mindernutzung führt zu einer Reduktion. Bis zu einem Vermögen von CHF 500'000 darf der Eigenmietwert höchstens ein Drittel der Bareinkünfte betragen.
Die Aufhebung
Die Reform wird auf den 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt. Dies hat der Bundesrat am 1. April 2026 beschlossen. Bis dahin gelten weiterhin die aktuellen Regeln für den Eigenmietwert. Die Regel des Kantons Schaffhausen gilt bis dahin weiter. Änderungen
Rechtsgrundlage
StG: Art. 23 Abs. 2 und 3; DEMW: § 1 und § 2. Quelle: ESTV Kantonsblatt Schaffhausen, Stand Februar 2026.
