Handänderungssteuer Appenzell Innerrhoden
Die Handänderungssteuer beträgt 1 % des Kaufpreises oder des höheren Verkehrswerts. Steuerpflichtig ist die Käuferseite.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 1 % |
| Wer zahlt | Käufer |
Wissenswertes
- Laut ESTV-Dossier haftet die Verkäuferseite solidarisch.
Rechtsgrundlage
Art. 45 ff. sowie Art. 118 Steuergesetz (StG) Steuerverordnung (StV). Quelle: Kanton Appenzell Innerrhoden: Handänderungssteuer.
