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Handänderungssteuer Appenzell Innerrhoden

Die Handänderungssteuer beträgt 1 % des Kaufpreises oder des höheren Verkehrswerts. Steuerpflichtig ist die Käuferseite.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz1 %
Wer zahltKäufer

Wissenswertes

  • Laut ESTV-Dossier haftet die Verkäuferseite solidarisch.

Rechtsgrundlage

Art. 45 ff. sowie Art. 118 Steuergesetz (StG) Steuerverordnung (StV). Quelle: Kanton Appenzell Innerrhoden: Handänderungssteuer.

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