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Handänderungssteuer Graubünden

Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer. Die Gemeinden können sie erheben, höchstens 2 %. Die Stadt Chur erhebt 2 %.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz0 % bis 2 %
Wer zahltKäufer

Nützliche Informationen

  • Zur Zahlung der Steuer ist die Käuferseite verpflichtet. Vereinbarungen, die davon abweichen, werden berücksichtigt.
  • In den Quellen fehlen die Sätze der einzelnen Gemeinden, ausser für Chur.

Rechtsgrundlage

Für die Besteuerung gelten BR 720.200, das GKStG zu den Gemeinde- und Kirchensteuern sowie kommunale Steuergesetze. Sie finden die Angaben unter ESTV, Dossier Steuerinformationen: Handänderungssteuer (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2022).

Im Kanton Graubünden gibt es weitere Steuern.

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