Handänderungssteuer Graubünden
Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer. Die Gemeinden können sie erheben, höchstens 2 %. Die Stadt Chur erhebt 2 %.
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Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 0 % bis 2 % |
| Wer zahlt | Käufer |
Nützliche Informationen
- Zur Zahlung der Steuer ist die Käuferseite verpflichtet. Vereinbarungen, die davon abweichen, werden berücksichtigt.
- In den Quellen fehlen die Sätze der einzelnen Gemeinden, ausser für Chur.
Rechtsgrundlage
Für die Besteuerung gelten BR 720.200, das GKStG zu den Gemeinde- und Kirchensteuern sowie kommunale Steuergesetze. Sie finden die Angaben unter ESTV, Dossier Steuerinformationen: Handänderungssteuer (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2022).
