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Handänderungssteuer Aargau

Der Kanton Aargau erhebt keine klassische Handänderungssteuer. Er erhebt eine Grundbuchabgabe von 4 ‰ der Kaufsumme, mindestens CHF 100. Dazu kommen Kanzlei- und Grundbuchgebühren.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobennein

Nützliche Hinweise

  • Bei der Grundbuchabgabe handelt es sich um eine Gemengsteuer.
  • Laut ESTV-Dossier schuldet sie nach Vereinbarung die Käufer- oder Verkäuferseite. Beide haften für die gesamte Schuld.

Rechtsgrundlage

SAR 725.100, Gesetz über die Grundbuchabgaben (GBAG). Die Quelle ist: Kanton Aargau: Grundbuchabgaben und Gebühren.

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