Handänderungssteuer Aargau
Der Kanton Aargau erhebt keine klassische Handänderungssteuer. Er erhebt eine Grundbuchabgabe von 4 ‰ der Kaufsumme, mindestens CHF 100. Dazu kommen Kanzlei- und Grundbuchgebühren.
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Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | nein |
Nützliche Hinweise
- Bei der Grundbuchabgabe handelt es sich um eine Gemengsteuer.
- Laut ESTV-Dossier schuldet sie nach Vereinbarung die Käufer- oder Verkäuferseite. Beide haften für die gesamte Schuld.
Rechtsgrundlage
SAR 725.100, Gesetz über die Grundbuchabgaben (GBAG). Die Quelle ist: Kanton Aargau: Grundbuchabgaben und Gebühren.
