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Tragbarkeit-Rechner

Grundstückgewinnsteuer Aargau

Die Steuer ist ein fester Prozentsatz des Gewinns, der mit der Besitzesdauer sinkt. Er beträgt 40 % im ersten Jahr und sinkt um 2 Prozentpunkte pro Jahr bis 20 %. Danach sinkt er um 1 Prozentpunkt pro Jahr. Ab 25 vollen Jahren gilt 5 %.

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Vom Verkaufspreis ziehen Sie Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen ab.

CHF

Die Steueranzeige sehen Sie nach Gewinn und Besitzdauer.

Der Tarif im Kanton Aargau

Besitzdauer abSatz
0 Jahren40 %
1 Jahr38 %
2 Jahren36 %
3 Jahren34 %
4 Jahren32 %
5 Jahren30 %
6 Jahren28 %
7 Jahren26 %
8 Jahren24 %
9 Jahren22 %
10 Jahren20 %
11 Jahren19 %
12 Jahren18 %
13 Jahren17 %
14 Jahren16 %
15 Jahren15 %
16 Jahren14 %
17 Jahren13 %
18 Jahren12 %
19 Jahren11 %
20 Jahren10 %
21 Jahren9 %
22 Jahren8 %
23 Jahren7 %
24 Jahren6 %
25 Jahren5 %

Wissenswertes

  • Kanton und Gemeinde erhalten jeweils die Hälfte des Ertrags.
  • Beim dualistischen System unterliegen Gewinne aus Geschäftsvermögen der Einkommens- oder Gewinnsteuer.
  • Die Steuer wird aufgeschoben, wenn Sie in der Schweiz ein Eigenheim als Ersatz beschaffen, das Sie dauerhaft selbst nutzen.

Rechtsgrundlage

Grundlage ist § 109 StG im Steuergesetz des Kantons Aargau. Die Angaben stammen aus ESTV Kantonsblatt Aargau (Stand Februar 2026).

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Oft gestellte Fragen

Wer zahlt im Kanton Aargau die Grundstückgewinnsteuer?

Die Zahlung übernimmt der Verkäufer. Im Kanton Aargau erhebt sie der Kanton.