Eigenmietwert Aargau
Der Eigenmietwert beträgt 62 % des Marktmietwerts. Als Marktmietwert gilt der bei einer Vermietung an Dritte erzielbare Mietpreis.
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Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Marktmiete |
| Berechnung | 62 % der Marktmiete |
Berechnen Sie Ihren Wert mit dem Rechner für den Eigenmietwert.
Das ist gut zu wissen
- Im ESTV-Dossier steht noch 60 %. 62 % stehen im Kantonsblatt (Stand Februar 2026).
- Laut ESTV-Dossier richtet sich die Bestimmung des Mietwerts nach Raumeinheiten gemäss kantonaler Schätzungsverordnung.
Die Aufhebung
Am 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Reform ab dem 1. Januar 2029 in Kraft gesetzt wird. Bis dahin gelten für den Eigenmietwert die heutigen Regeln. Die Regel des Kantons Aargau gilt bis dahin weiter. Welche Änderungen es gibt
Rechtsgrundlage
§ 30 Abs. 2 StG sowie § 6 Abs. 1 VBG. Quelle: ESTV Kantonsblatt Aargau, Stand Februar 2026.
