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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Thurgau

Die Handänderungssteuer beträgt 1 %. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Eine Befreiung für selbst genutztes Wohneigentum besteht nur bei Ersatzbeschaffung.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Sie sehen die Steuer nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz1 %
Wer zahltKäufer

Wissenswertes

  • Die Verkäuferseite haftet gemäss ESTV-Dossier solidarisch.
  • Neben den Gebühren von Grundbuchamt und Notariat fällt die Steuer an.

Rechtsgrundlage

Im Kanton Thurgau gibt es weitere Steuern.

In anderen Kantonen