Handänderungssteuer Thurgau
Die Handänderungssteuer beträgt 1 %. Steuerpflichtig ist die Käuferseite. Eine Befreiung für selbst genutztes Wohneigentum besteht nur bei Ersatzbeschaffung.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Sie sehen die Steuer nach dem Kaufpreis.
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 1 % |
| Wer zahlt | Käufer |
Wissenswertes
- Die Verkäuferseite haftet gemäss ESTV-Dossier solidarisch.
- Neben den Gebühren von Grundbuchamt und Notariat fällt die Steuer an.
