Eigenmietwert Graubünden
Als Mietwert gilt der Betrag, der bei einer Drittvermietung erzielt würde. Für die am Wohnsitz dauernd selbst bewohnte Liegenschaft werden 70 % davon besteuert. Bei offensichtlicher Unternutzung wird der Eigenmietwert anteilig gekürzt.
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Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Marktmiete |
| Berechnung | 70 % der Marktmiete |
Berechnen Sie Ihren Wert mit dem Rechner für Eigenmietwerte.
Das ist gut zu wissen
- Ist Ihr steuerbares Vermögen kleiner als CHF 600'000, sind für den Eigenmietwert höchstens 30 % der Bareinkünfte zulässig. Die Untergrenze bilden 60 % des Marktmietwerts.
Die Aufhebung
Am 1. April 2026 hat der Bundesrat entschieden, dass die Reform am 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Die heutigen Regeln zum Eigenmietwert gelten bis dahin. Bis dahin gilt die Graubündner Regel. Änderungen im Überblick
Rechtsgrundlage
StG: Art. 22 Abs. 2 bis 4; ABzStG: Art. 10. Quelle: ESTV Kantonsblatt Graubünden, Stand Februar 2026.
