Eigenmietwert Basel-Stadt
Der Eigenmietwert ist der Vermögenssteuerwert mal Eigenmietwertsatz. Der Satz besteht aus dem hypothekarischen Referenzzinssatz plus 1,75 % und beträgt höchstens 4,5 %. Die Wegleitung nennt 3,5 % und höchstens CHF 72'100.
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Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Vermögenssteuerwert |
| Berechnung | 3.5 % des Steuerwerts |
Berechnen Sie Ihren Wert mit dem Eigenmietwert-Rechner.
Wissenswertes
- Der Referenzzinssatz zu Beginn der Steuerperiode bestimmt diesen Satz. Kein Steuerjahr steht im Auszug aus der Wegleitung.
- Seit dem 1. September 2025 liegt der Referenzzinssatz bei 1,25 % (EFD). Die Formel würde dafür 3,0 % ergeben.
- Für eine selbstgenutzte Wohnung in Ihrem eigenen Mehrfamilienhaus wird als Vergleichswert die Miete vergleichbarer Wohnungen im Haus angesetzt.
Die Aufhebung
Am 1. April 2026 hat der Bundesrat entschieden, dass die Reform ab dem 1. Januar 2029 gelten soll. Bis dahin gelten für den Eigenmietwert weiterhin die heutigen Regeln. Bis dahin gilt weiterhin die Regel des Kantons Basel-Stadt. Änderungen
Rechtsgrundlage
§ 22 Abs. 1 lit. b StG sowie § 16 StV. Die Quelle ist ESTV Kantonsblatt Basel-Stadt, Stand Februar 2026.
