Grundstückgewinnsteuer Genf
Die Steuer ist ein fester Prozentsatz des Gewinns, der mit der Besitzesdauer sinkt. Er beträgt 50 % unter 2 Jahren und 10 % ab 10 Jahren. Ab 25 Jahren gilt 2 %.
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Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen werden vom Verkaufspreis abgezogen.
CHFIn ganzen Jahren seit dem Kauf.
JahreIhre Steuer sehen Sie anhand von Gewinn und Besitzdauer.
Kanton Genf: Tarif
| Besitzdauer ab | Satz |
|---|---|
| 0 Jahren | 50 % |
| 2 Jahren | 40 % |
| 4 Jahren | 30 % |
| 6 Jahren | 20 % |
| 8 Jahren | 15 % |
| 10 Jahren | 10 % |
| 25 Jahren | 2 % |
Das ist gut zu wissen.
- Es gibt keine Gemeindezuschläge
- Bei grösseren wertvermehrenden Arbeiten richtet sich die Besteuerung des Gewinns je Teil nach der Besitzesdauer des jeweiligen Teils.
- Monistisches System: Bei Geschäftsvermögen rechnet man die Steuer an die Einkommens- oder Gewinnsteuer an.
- Die Steuer wird bei der Ersatzbeschaffung eines selbstgenutzten Eigenheims zuerst erhoben und anschliessend zurückerstattet.
Rechtsgrundlage
Art. 84 LCP des Allgemeinen Gesetzes über die öffentlichen Abgaben des Kantons Genf (LCP). Diese Angaben stammen aus: ESTV Kantonsblatt Genf (Stand Februar 2026).
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Oft gestellte Fragen.
Welche Person zahlt die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf?
Zahlung durch den Verkäufer. Im Kanton Genf erhebt sie der Kanton.
