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Tragbarkeit-Rechner

Grundstückgewinnsteuer Jura

Die einfache Steuer beträgt je nach Gewinn 3,5 %, 4,5 %, 5,5 % oder 6 % und wird mit den Steuerfüssen multipliziert. Unter 2 Jahren Besitz gibt es 50 % Zuschlag, unter 5 Jahren 25 %. Ab dem 11. Jahr sinkt die Steuer um 1 % pro Jahr, ab dem 41. Jahr um 2 %, höchstens um 50 %.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Der Kanton Jura rechnet auf diese Weise

Multipliziert man die einfache Steuer mit den jährlich festgelegten Steuerfüssen von Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde, erhält man das Ergebnis. Die amtlichen Quellen geben zudem nicht ausdrücklich an, ob der Satz der Klasse für den ganzen Gewinn oder nur für die Tranche gilt.

Zuschlag und Ermässigung je nach Besitzdauer

Besitzdauer abWirkung auf die Steuer
0 JahrenZuschlag 50 %
2 JahrenZuschlag 25 %
5 Jahrenkein Zu- oder Abschlag
11 JahrenErmässigung 1 %
12 JahrenErmässigung 2 %
13 JahrenErmässigung 3 %
14 JahrenErmässigung 4 %
15 JahrenErmässigung 5 %
16 JahrenErmässigung 6 %
17 JahrenErmässigung 7 %
18 JahrenErmässigung 8 %
19 JahrenErmässigung 9 %
20 JahrenErmässigung 10 %
21 JahrenErmässigung 11 %
22 JahrenErmässigung 12 %
23 JahrenErmässigung 13 %
24 JahrenErmässigung 14 %
25 JahrenErmässigung 15 %
26 JahrenErmässigung 16 %
27 JahrenErmässigung 17 %
28 JahrenErmässigung 18 %
29 JahrenErmässigung 19 %
30 JahrenErmässigung 20 %
31 JahrenErmässigung 21 %
32 JahrenErmässigung 22 %
33 JahrenErmässigung 23 %
34 JahrenErmässigung 24 %
35 JahrenErmässigung 25 %
36 JahrenErmässigung 26 %
37 JahrenErmässigung 27 %
38 JahrenErmässigung 28 %
39 JahrenErmässigung 29 %
40 JahrenErmässigung 30 %
41 JahrenErmässigung 32 %
42 JahrenErmässigung 34 %
43 JahrenErmässigung 36 %
44 JahrenErmässigung 38 %
45 JahrenErmässigung 40 %
46 JahrenErmässigung 42 %
47 JahrenErmässigung 44 %
48 JahrenErmässigung 46 %
49 JahrenErmässigung 48 %
50 JahrenErmässigung 50 %

Steuerfuss

Der Tarif bestimmt die einfache Steuer. Von Kanton, Gemeinde und Kirchgemeinde kommen die jährlichen Steuerfüsse, mit denen sie multipliziert wird. Die Quelle nennt keinen festen Wert für den gesamten Kanton.

Wissenswertes

  • Für Gewinne unter CHF 4'000 fällt keine Steuer an.
  • Bei einem Verkauf im Rahmen einer Erbteilung oder ohne Spekulationsabsicht fällt kein Zuschlag an.
  • Monistisches System: Diese Steuer erfasst auch Gewinne aus Geschäftsvermögen.
  • Die Steuer wird aufgeschoben, wenn Sie in der Schweiz ein dauernd selbstgenutztes Eigenheim als Ersatz beschaffen.

Rechtsgrundlage

Loi d'impôt (LI), République et Canton du Jura, Art. 102 bis 104 LI. Diese Angaben stammen aus ESTV Kantonsblatt Jura (Stand Februar 2026).

Sonstige Steuern im Kanton Jura

Weitere Kantone

Oft gestellte Fragen

Wer zahlt im Kanton Jura die Grundstückgewinnsteuer?

Der Verkäufer zahlt sie. Im Kanton Jura erheben sie Kanton und Gemeinden.

Ab wann sinkt im Kanton Jura die Steuer?

Eine Ermässigung von 1 % gilt ab 11 vollen Jahren Besitz. Der Satz erreicht ab 50 Jahren 50 %.