Handänderungssteuer Jura
Die Handänderungssteuer beträgt 2,5 % bis CHF 1'000'000. Auf dem Teil über CHF 1'000'000 gilt 3,2 %. Steuerpflichtig ist die Käuferseite.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.
Das Wesentliche
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 2.5 % |
| Wer zahlt | Käufer |
Wissenswertes
- Seit dem 1. März 2024 gilt dieser Tarif. Im ESTV-Dossier (Stand 2022) stehen für selbst bewohnte Ersterwerbe noch 2,1 % und 1,7 %. Im geltenden Gesetz kommen diese Sätze nicht mehr vor.
- Der Mindestbetrag der Steuer liegt bei CHF 30.
Rechtsgrundlage
Art. 6 des Gesetzes über Handänderungssteuern und die bei der Pfandrechtsbestellung erhobenen Abgaben, RSJU 215.326.2. Quelle: RSJU 215.326.2.
