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Handänderungssteuer Neuenburg

Die Handänderungssteuer beträgt 3,3 %. Für eine dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzte Liegenschaft gilt 2,2 %. Steuerpflichtig ist die Käuferseite, ausser der Vertrag regelt es anders.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz3.3 %
Wer zahltKäufer

Das ist gut zu wissen

  • Damit der reduzierte Satz gilt, muss die Nutzung als Hauptwohnsitz mindestens 2 Jahre andauern. Sonst folgt eine nachträgliche Korrektur.
  • Erhoben wird die Steuer allein vom Kanton.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Erhebung von Handänderungssteuern bei Immobilienübertragungen (LDMI). Quelle: Kanton Neuenburg: impôt à l'achat, droits de mutation ou lods.

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