Handänderungssteuer Neuenburg
Die Handänderungssteuer beträgt 3,3 %. Für eine dauerhaft als Hauptwohnsitz genutzte Liegenschaft gilt 2,2 %. Steuerpflichtig ist die Käuferseite, ausser der Vertrag regelt es anders.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
CHF
Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.
Die wichtigsten Punkte
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Steuer erhoben | ja |
| Satz | 3.3 % |
| Wer zahlt | Käufer |
Das ist gut zu wissen
- Damit der reduzierte Satz gilt, muss die Nutzung als Hauptwohnsitz mindestens 2 Jahre andauern. Sonst folgt eine nachträgliche Korrektur.
- Erhoben wird die Steuer allein vom Kanton.
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Erhebung von Handänderungssteuern bei Immobilienübertragungen (LDMI). Quelle: Kanton Neuenburg: impôt à l'achat, droits de mutation ou lods.
