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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Wallis

Der Kanton erhebt je nach Wert 1 %, 1,3 % oder 1,5 %. Die Gemeinden können einen Zuschlag bis 50 % der Kantonssteuer erheben. Steuerpflichtig ist die Käuferseite.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz1 % bis 2.25 %
Wer zahltKäufer

Nützliche Infos

  • Bis CHF 500'000 gilt ein Kantonssatz von 1 %, bis CHF 1'000'000 sind es 1,3 %, ab CHF 1'000'001 1,5 %. Bei Werten bis CHF 50'000 fallen CHF 20 an.
  • Der Kantonssatz und der höchste Gemeindezuschlag bestimmen eine Spanne von 1 % bis 2,25 %.
  • Im ESTV-Dossier (Stand 2022) werden ebenfalls 1 % bis 1,5 % genannt.

Rechtsgrundlage

Das Gesetz über die Handänderungssteuer (HG) regelt dies in Art. 14 und 15, SGS 643.1. Quelle: Kanton Wallis, RS 643.1, Loi sur les droits de mutations (LDM).

Im Kanton Wallis gelten weitere Steuern.

In anderen Kantonen