Eigenmietwert Wallis
Die Mietwerte werden zur Förderung des Wohneigentums massvoll geschätzt. Massgebend sind die örtlichen Verhältnisse und die tatsächliche Nutzung am Wohnsitz. Bei dauernder Unternutzung wird der Mietwert reduziert.
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Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Marktmiete |
| Berechnung | 60 % bis 70 % der Marktmiete |
Berechnen Sie Ihren Wert mit dem Eigenmietwert-Rechner.
Das ist gut zu wissen
- Keinen Prozentsatz nennt das kantonale Gesetz.
- Im ESTV-Dossier stehen 70 % sowie 60 % bis 70 % vom Marktwert. Dieser Bereich dient daher nur als Richtwert.
Die Aufhebung
Am 1. April 2026 entschied der Bundesrat, dass die Reform ab dem 1. Januar 2029 wirksam wird. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bisherigen Regeln zum Eigenmietwert gültig. Die Regel des Kantons Wallis gilt bis dahin. Änderungen
Rechtsgrundlage
Die Quelle ist ESTV Kantonsblatt Wallis, Stand Februar 2026.
