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Tragbarkeit-Rechner

Handänderungssteuer Genf

Die Handänderungssteuer (droit d'enregistrement) beträgt 3 % des Kaufpreises. Die Käuferseite trägt sie, der Notar zieht sie ein. Bei Hauptwohnsitz wird die Steuer um CHF 15'000 reduziert (indexiert), bis zu einem Preis von CHF 1'000'000 (indexiert).

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

CHF

Die Steuer sehen Sie nach dem Kaufpreis.

Die wichtigsten Punkte

FrageAntwort
Steuer erhobenja
Satz3 %
Wer zahltKäufer
AbzugBei Hauptwohnsitz auf der Käuferseite: Übersteigt der Preis CHF 1'000'000 nicht, sinkt die Steuer um CHF 15'000. Jährlich werden beide Beträge indexiert.

Nützliche Hinweise

  • Laut ESTV-Dossier (Stand 2022) lagen die indexierten Beträge bei CHF 18'877 und CHF 1'258'454. In den Quellen sind aktuelle indexierte Werte nicht vorhanden.
  • Der Hauptwohnsitz muss nachgewiesen werden und ist 3 Jahre ununterbrochen zu nutzen. Andernfalls wird die Reduktion nachgefordert.
  • Bei einem Satz von 3 % fallen keine Zuschlagscentimes an.

Rechtsgrundlage

Loi sur les droits d'enregistrement (LDE), gemäss rsGE D 3 30: Art. 33 und Art. 8A. Quelle: LDE, rsGE D 3 30.

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