Grundstückgewinnsteuer Zug
Der Steuersatz entspricht dem Gewinn in Prozent der Anlagekosten, geteilt durch die Besitzesjahre. Er beträgt mindestens 10% und höchstens 60%. Ab 12 Jahren Besitz sinkt der Höchstsatz um 2,5 Prozentpunkte pro Jahr, ab 25 Jahren beträgt er 25%.
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Der Kanton Zug rechnet so
Der Steuersatz richtet sich nach dem jährlichen Verhältnis von Gewinn zu Anlagekosten. Gewinn und Besitzdauer allein genügen dafür nicht.
Nützliche Hinweise
- Die Besitzdauer wird bis 5 Jahre in Monaten und danach in Jahren berechnet. Für die Berechnung zählen angefangene Monate und angefangene Jahre jeweils voll.
- Für Gewinne unter CHF 5'000 fällt keine Steuer an.
- Die Einwohnergemeinden erheben die Steuer.
- Wenn der Erwerb mehr als 25 Jahre zurückliegt, lässt sich der Verkehrswert von vor 25 Jahren anrechnen.
- Die Steuer wird aufgeschoben, wenn eine selbstgenutzte Wohnliegenschaft in der Schweiz als Ersatz beschafft wird.
Rechtsgrundlage
Das Steuergesetz vom 25. Mai 2000 (StG) des Kantons Zug, § 199 StG. ESTV Kantonsblatt Zug (Stand Februar 2026) ist die Quelle.
Zusätzliche Steuern im Kanton Zug
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Oft gestellte Fragen
Wer bezahlt die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug?
Zahlungspflichtig ist der Verkäufer. Im Kanton Zug erheben die Gemeinden sie.
