Zum Inhalt
Tragbarkeit-Rechner

Eigenmietwert Zug

Der Eigenmietwert beträgt mindestens 60 % des Marktmietwerts und wird auf das zulässige Minimum festgesetzt. Der Marktmietwert entspricht in der Regel 5 % des Verkehrswerts.

Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am

Berechnung und Grundlage

FrageAntwort
GrundlageMarktmiete (in der Regel 5 % des Verkehrswerts)
Berechnung60 % der Marktmiete

Berechnen Sie Ihren Wert mit dem Eigenmietwert-Rechner.

Wissenswertes

  • Bei unbekannter Marktmiete ergibt die Regel 3 % des Verkehrswerts, nämlich 60 % von 5 %.
  • Dauerhafte Unternutzung von Objekten ab 5 Zimmern führt zu einer Reduzierung des Marktmietwerts.
  • Sobald die Eigenmietwertbesteuerung abgeschafft wird, entfällt der kantonale Mieterabzug.

Die Aufhebung

Am 1. April 2026 hat der Bundesrat entschieden, dass die Reform am 1. Januar 2029 in Kraft tritt. Für den Eigenmietwert gelten bis dahin die heutigen Regeln. Die Regel des Kantons Zug gilt bis dahin weiter. Welche Änderungen es gibt

Rechtsgrundlage

§ 6 und § 7 StGV; § 20 Abs. 2 StG. Quelle: ESTV Kantonsblatt Zug, Stand Februar 2026.

Andere Steuern im Kanton Zug