Eigenmietwert Schwyz
Die Eigenmietwerte werden mit dem Ziel festgelegt, 65 % des Marktmietwerts zu erfassen. Die ortsüblichen Verhältnisse werden berücksichtigt. Einer dauerhaften Unternutzung wird auf Antrag Rechnung getragen.
Geschrieben am , zuletzt nachgeführt am
Berechnung und Grundlage
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Grundlage | Marktmiete |
| Berechnung | 65 % der Marktmiete |
Berechnen Sie Ihren Wert mit dem Eigenmietwert-Rechner.
Nützliche Hinweise
- Als gesetzliches Ziel gilt ein Satz von 65 %. Die Steuerbehörde legt den konkreten Wert fest.
Die Aufhebung
Der Bundesrat hat am 1. April 2026 den Beschluss gefasst, die Reform zum 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Für den Eigenmietwert gelten bis dahin weiterhin die heutigen Regeln. Bis dahin bleibt die Schwyzer Regel massgeblich. Die Änderungen
Rechtsgrundlage
§ 22 Abs. 1, Bst. b sowie Abs. 2 StG. Die Quelle ist ESTV Kantonsblatt Schwyz, Stand Februar 2026.
